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Mahlzeiten der Arbeitnehmer: Neue Sachbezugswerte ab 2010

Mahlzeiten, die vom Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, müssen mit dem amtlichen Sachbezugswert als Arbeitslohn der Lohnsteuer unterworfen werden. Der Ansatz der Sachbezugswerte ist auch möglich, wenn dem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung bei Auswärtstätigkeiten oder bei einer doppelten Haushaltsführung unentgeltlich oder verbilligt vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Sachbezugswerte ab dem Kalenderjahr 2010 sind neu festgesetzt worden. Hiernach beträgt der Wert für Mahlzeiten

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 03/2010)

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