Aktuelle Mandanteninformation zum Steuerrecht

[Inhalt][Archiv]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit: BFH bestätigt Anspruch auf Steuernummer

Auch als natürliche Person haben Sie Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke. Die bisherige Vorgehensweise vieler Finanzämter ist unzulässig. Haben Sie durch Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft bekundet, unternehmerisch tätig zu werden, muss Ihnen die Finanzbehörde auf Antrag eine Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke erteilen. Nur in Fällen offensichtlichen Missbrauchs darf die Behörde dies versagen. Der Bundesfinanzhof sieht in der Verweigerung der Steuernummer einen ungerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht auf Berufsfreiheit. Nach seiner Auffassung reicht grundsätzlich schon die Gewerbeanmeldung für die Erteilung einer Steuernummer aus.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 03/2010)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt][Archiv]

Home | Über uns | Leistungen | Aktuelles | Service | Kontakt | Sitemap | Impressum
© Steuerberater Dieter Schmitz · Neuenhofstraße 188 · 52078 Aachen