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Universalsukzession: Vererbter Schmerzensgeldanspruch nach mehrmonatiger Krankenhausbehandlung durch Verkehrsunfall

Zu einem Nachlass gehören nicht nur Gegenstände oder Geld, sondern auch Forderungen. Auch diese gehen grundsätzlich im Erbfall auf die Erben über. Bei Forderungen auf Schmerzensgeld kommt es jedoch auf die Umstände des Einzelfalls an, so wie im folgenden Fall des Landgerichts Frankfurt am Main (LG).

Ein Mann hatte seine Schwiegermutter und einen 93-jährigen Bekannten mit dem Auto abgeholt. Er wurde bei der Fahrt ohnmächtig und prallte gegen einen Baum. Der 93-jährige Mann erlitt zahlreiche Verletzungen, musste mehrfach operiert werden und verstarb schließlich nach einiger Zeit in der Kurzzeitpflege. Seine Erben forderten nun vom Fahrer (und Halter) des Fahrzeugs und seiner Versicherung Schmerzensgeld von 90.000 EUR.

Das LG stellte zunächst klar, dass der Anspruch auf Schmerzensgeld im Wege der Universalsukzession auf seine Erben übergeht, die dann zu einer gemeinschaftlichen Geltendmachung von Nachlassforderungen berechtigt sind. In diesem Fall sprachen sie dann dem 93-jährigen Mann und damit seinen Erben ein Schmerzensgeld von 50.000 EUR zu, da den nicht angeschnallten Mann ein Mitverschulden traf.

Hinweis: Nicht jeder Schmerzensgeldanspruch kann vererbt werden. Schmerzensgeldansprüche aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen stehen Erben beispielsweise nicht zu, da die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes in diesen Fällen nur beim Verstorbenen erreicht werden kann. Auch in Konstellationen, in denen der Tod unmittelbar nach dem Unfall eintrat, wurde in der Vergangenheit ein Schmerzensgeldanspruch von der Rechtsprechung abgelehnt, da das Opfer nicht (mehr) gelitten habe.


Quelle: LG Frankfurt a.M., Urt. v. 17.07.2019 - 2-24 O 246/16
zum Thema: Erbrecht

(aus: Ausgabe 09/2019)

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