[Inhalt]
[Vorheriger Text_xxx][Nächster Text]
Grundstücksschenkung: Investitionsverpflichtung keine Gegenleistung!
Die Eigentümerin eines Grundstücks hatte sich beim Kauf gegenüber dem Verkäufer zu
bestimmten Investitionen verpflichtet. Wenige Jahre später übertrug sie das Grundstück
samt der Investitionsverpflichtung unentgeltlich auf ihren Sohn. Fraglich war, ob der
Übergang der Investitionsverpflichtung auf den Sohn bei der Berechnung der
Schenkungsteuer mindernd berücksichtigt werden konnte.
Das Finanzgericht München lehnt es leider ab, in diesem Fall von einer die
Schenkungsteuer mindernden Gegenleistung des Sohnes auszugehen. Leistungen, die dem
Zuwendungsempfänger (hier dem Sohn) selbst zugute kommen, sind nämlich keine
Gegenleistung. Im Streitfall führten die später vom Sohn getätigten Investitionen unstreitig
zu einer Wertsteigerung seines Vermögens. Die aufgrund der Schenkung seiner Mutter
erlangte Bereicherung minderte sich daher gerade nicht.
Information für: | alle |
zum Thema: | Erbschaft-/Schenkungsteuer |
(aus: Ausgabe 02/2007)
[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]