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Lohn-/Gehaltspfändung: Arbeitgeber hat keinen gesetzlichen Anspruch
auf Erstattung der Kosten
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Die mit der Bearbeitung von Lohn- und
Gehaltspfändungen verbundenen Kosten fallen dem Arbeitgeber zur Last. Er hat keinen
gesetzlichen Erstattungsanspruch. Ein solcher Anspruch kann auch nicht durch eine
freiwillige Betriebsvereinbarung begründet werden. Das ist für betroffene Unternehmen
bitter. Schließlich treffen den Arbeitgeber finanzielle Konsequenzen aus einem Tun, das er
letztlich nicht zu verantworten hat.
Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | übrige Steuerarten |
(aus: Ausgabe 06/2007)
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