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Lohn-/Gehaltspfändung: Arbeitgeber hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der Kosten

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Die mit der Bearbeitung von Lohn- und Gehaltspfändungen verbundenen Kosten fallen dem Arbeitgeber zur Last. Er hat keinen gesetzlichen Erstattungsanspruch. Ein solcher Anspruch kann auch nicht durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung begründet werden. Das ist für betroffene Unternehmen bitter. Schließlich treffen den Arbeitgeber finanzielle Konsequenzen aus einem Tun, das er letztlich nicht zu verantworten hat.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 06/2007)

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