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Unternehmer: Keine Chance für Schätzung der privaten Pkw-Nutzung

Vielfach nutzen Unternehmer einen betrieblichen Pkw auch für Privatfahrten. Dann ist der Wert der privaten Nutzung dieses Fahrzeugs zu privaten Fahrten monatlich mit 1 % des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer gewinnerhöhend anzusetzen.

Eine Alternative besteht darin, die durch das Fahrzeug insgesamt entstehenden Kosten durch Belege und das Verhältnis der privaten Fahrten und der Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb zu den übrigen (betrieblichen) Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachzuweisen. In diesem Fall kann der Wert der Nutzung auch mit dem auf die private Nutzung entfallenden Teil der gesamten Fahrzeugkosten angesetzt werden.

Damit steht nach Ansicht des Bundesfinanzhofs zugleich fest: Wenn die Bewertungsalternative Fahrtenbuch ausscheidet, weil der Unternehmer kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt hat, greift die 1%-Regelung. In diesen Fällen kann der Anteil der Privatnutzung an der Gesamtfahrleistung weder frei geschätzt werden noch kann sich eine Schätzung an den Angaben des Unternehmers in einem nicht ordnungsgemäßen Fahrtenbuch orientieren.

Information für: Unternehmer, Freiberufler, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 09/2007)

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