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Unternehmer: Keine Chance für Schätzung der privaten Pkw-Nutzung
Vielfach nutzen Unternehmer einen betrieblichen Pkw auch für Privatfahrten. Dann ist der
Wert der privaten Nutzung dieses Fahrzeugs zu privaten Fahrten monatlich mit 1 % des
inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für
Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer gewinnerhöhend anzusetzen.
Eine Alternative besteht darin, die durch das Fahrzeug insgesamt entstehenden Kosten
durch Belege und das Verhältnis der privaten Fahrten und der Fahrten zwischen Wohnung
und Betrieb zu den übrigen (betrieblichen) Fahrten durch ein ordnungsgemäßes
Fahrtenbuch nachzuweisen. In diesem Fall kann der Wert der Nutzung auch mit dem auf die
private Nutzung entfallenden Teil der gesamten Fahrzeugkosten angesetzt werden.
Damit steht nach Ansicht des Bundesfinanzhofs zugleich fest: Wenn die
Bewertungsalternative Fahrtenbuch ausscheidet, weil der Unternehmer kein
ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt hat, greift die 1%-Regelung. In diesen Fällen kann
der Anteil der Privatnutzung an der Gesamtfahrleistung weder frei geschätzt werden noch
kann sich eine Schätzung an den Angaben des Unternehmers in einem nicht
ordnungsgemäßen Fahrtenbuch orientieren.
Information für: | Unternehmer, Freiberufler, GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 09/2007)
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