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Firmenwagen:
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Wenn der Arbeitnehmer einen Firmenwagen des Arbeitgebers privat nutzen darf, wird der
geldwerte Vorteil mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der
Erstzulassung angesetzt. Kann das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und
regelmäßiger Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich der geldwerte Vorteil monatlich
um 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer.
Das Finanzgericht Köln (FG) hat die Auffassung des Fiskus bestätigt, dass bei der
"0,03%-Regelung" die Nutzungsmöglichkeit zu Fahrten zwischen Wohnung und
regelmäßiger Arbeitsstätte besteuert wird. Auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung
kommt es dabei nicht an. Der Arbeitnehmer hatte vergeblich argumentiert, er sei mit der
Bahn zur Arbeit gefahren und habe dem Arbeitgeber als Nachweis die nicht
übertragbaren Jahres-Bahnkarten vorgelegt. Das FG geht aber davon aus, dass allein
durch die Vorlage der Fahrkarten für den Arbeitgeber nicht ersichtlich sei, ob gegen ein
etwaiges Nutzungsverbot verstoßen worden sei oder nicht. Zudem konnten die Beteiligten
kein eindeutiges Nutzungsverbot des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und
regelmäßiger Arbeitsstätte nachweisen.
Information für: | Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 12/2007)
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