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Firmenwagen: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Wenn der Arbeitnehmer einen Firmenwagen des Arbeitgebers privat nutzen darf, wird der geldwerte Vorteil mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung angesetzt. Kann das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich der geldwerte Vorteil monatlich um 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer.

Das Finanzgericht Köln (FG) hat die Auffassung des Fiskus bestätigt, dass bei der "0,03%-Regelung" die Nutzungsmöglichkeit zu Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte besteuert wird. Auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung kommt es dabei nicht an. Der Arbeitnehmer hatte vergeblich argumentiert, er sei mit der Bahn zur Arbeit gefahren und habe dem Arbeitgeber als Nachweis die nicht übertragbaren Jahres-Bahnkarten vorgelegt. Das FG geht aber davon aus, dass allein durch die Vorlage der Fahrkarten für den Arbeitgeber nicht ersichtlich sei, ob gegen ein etwaiges Nutzungsverbot verstoßen worden sei oder nicht. Zudem konnten die Beteiligten kein eindeutiges Nutzungsverbot des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nachweisen.

Information für: Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 12/2007)

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