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Fremdfinanzierung:
Finanzierungskonzept gefordert!
Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit geht der Fiskus grundsätzlich davon
aus, dass Sie die Absicht haben, einen Überschuss der Einnahmen über die
Werbungskosten zu erzielen. Die Verluste können Sie daher - auch über einen längeren
Zeitraum - als negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend
machen und mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnen. Allerdings
gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz:
Unter bestimmten Voraussetzungen darf das Finanzamt selbst bei einer langfristigen
Vermietung prüfen, ob Sie die Absicht haben, positive Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung zu erzielen. Der Bundesfinanzhof hat das in einem Fall für rechtens
gehalten, in dem der Vermieter Anschaffungs- oder Herstellungskosten des
Vermietungsobjekts und anfallende Schuldzinsen fremd finanziert hatte. Er hatte somit
Zinsen auflaufen lassen, ohne dass durch ein Finanzierungskonzept von vornherein
deren Kompensation durch spätere positive Ergebnisse vorgesehen war.
In diesem Fall muss der Vermieter eine Überschussprognose aufstellen. Mit dieser
Prognose muss er darlegen, dass in einem Zeitraum von 30 Jahren aus der
Vermietungstätigkeit ein Totalüberschuss erzielt werden kann. Nur dann erkennt das
Finanzamt die Anfangsverluste an.
Information für: | Hausbesitzer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 12/2007)
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