Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
Gustav Gans
Entenstrasse 5, 50123 Köln
Tel.: 0221 - 123456

[Inhalt]
[Vorheriger Text] [Nächster Text]

Anschaffungskosten bei Übernahme eines negativen Kapitalkontos

Wenn ein Käufer einen Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden KG übernimmt, entstehen ihm Anschaffungskosten für den Kommanditanteil, soweit seine Zahlungen den Buchwert des Kapitalkontos des ausscheidenden Gesellschafters in der Steuerbilanz der Gesellschaft übersteigen. Im Streitfall hatte der Käufer neben einer Barzahlung zusätzlich die Verpflichtung übernommen, ein negatives Kapitalkonto des ausscheidenden Gesellschafters mit künftigen Gewinnanteilen aufzufüllen.

Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass der Käufer weitere Anschaffungskosten - neben der Barzahlung - erst dann geltend machen kann, wenn solche zur Verrechnung führenden Gewinnanteile in den Folgejahren entstehen. Zum Zeitpunkt des Kaufs führt zunächst nur die Barzahlung zur Aufstockung der Buchwerte. Folglich erhöht sich - bezogen auf die abschreibungsfähigen Wirtschaftsgüter - auch nur insoweit die Bemessungsgrundlage für die AfA. Kommt es dann in späteren Jahren zur Verrechnung von Gewinnanteilen mit dem übernommenen negativen Kapitalkonto, kann eine weitere Aufstockung der Buchwerte erfolgen.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 12/2007)

[Vorheriger Text] [Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

nach oben