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Anschaffungskosten bei
Übernahme eines negativen Kapitalkontos
Wenn ein Käufer einen Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden KG
übernimmt, entstehen ihm Anschaffungskosten für den Kommanditanteil, soweit seine
Zahlungen den Buchwert des Kapitalkontos des ausscheidenden Gesellschafters in der
Steuerbilanz der Gesellschaft übersteigen. Im Streitfall hatte der Käufer neben einer
Barzahlung zusätzlich die Verpflichtung übernommen, ein negatives Kapitalkonto des
ausscheidenden Gesellschafters mit künftigen Gewinnanteilen aufzufüllen.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass der Käufer weitere Anschaffungskosten - neben
der Barzahlung - erst dann geltend machen kann, wenn solche zur Verrechnung
führenden Gewinnanteile in den Folgejahren entstehen. Zum Zeitpunkt des Kaufs führt
zunächst nur die Barzahlung zur Aufstockung der Buchwerte. Folglich erhöht sich -
bezogen auf die abschreibungsfähigen Wirtschaftsgüter - auch nur insoweit die
Bemessungsgrundlage für die AfA. Kommt es dann in späteren Jahren zur Verrechnung
von Gewinnanteilen mit dem übernommenen negativen Kapitalkonto, kann eine weitere
Aufstockung der Buchwerte erfolgen.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 12/2007)
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