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Patentveräußerung: Der Verkauf eines Patents ist umsatzsteuerpflichtig!

Wenn Sie haupt- oder nebenberuflich als freier Erfinder tätig sind und Einnahmen aus der laufenden Überlassung von Patenten erzielen, liegt steuerlich auch eine unternehmerische und somit umsatzsteuerpflichtige Leistung vor.

In diesem Fall unterliegt nach der leider negativen, aber wohl zutreffenden Entscheidung des Finanzgerichts München auch der Erlös aus der Patentveräußerung der Umsatzsteuer.

Hinweis: Das Bejahen oder Verneinen der Umsatzsteuerpflicht ist auch immer vom Leistungsort abhängig. Bei der Übertragung von Lizenzen/Patenten ist der Ort der sonstigen Leistung dort, wo der Leistungsempfänger den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat. Da der Leistungsempfänger seinen Sitz im Streitfall unstreitig im Inland hatte, war der Veräußerungsvorgang als steuerbar und steuerpflichtig behandelt worden.

Information für: Freiberufler
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 05/2008)

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