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1%-Bruttolistenpreisregelung auch für Mercedes Benz Vito und VW T4
Wenn Sie als Selbständiger ein überwiegend betrieblich genutztes Fahrzeug auch privat
nutzen und kein Fahrtenbuch führen, wird für diese Privatnutzung eine gewinnerhöhende
Entnahme mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises (= 12 % pro Jahr) angesetzt.
Diese 1%-Bruttolistenpreisregelung gilt aber nach Auffassung der Finanzverwaltung
eigentlich nicht für Kfz, die kraftfahrzeugsteuerrechtlich Zugmaschinen oder Lkw sind.
Denn man unterstellt an und für sich, dass solche Fahrzeuge nicht privat genutzt werden.
Diese positive Handhabung wird aber leider nicht von allen Gerichten getragen. Das
Finanzgericht Sachsen-Anhalt wendet die pauschale 1%-Bruttolistenpreisregelung -
unabhängig von der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Behandlung - z.B. für große
Geländewagen an, die einer Privatnutzung typischerweise zugänglich sind. Im Streitfall
betraf dies sowohl einen VW T4 als auch einen Mercedes Benz Vito.
Information für: | Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 08/2008)
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