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1%-Bruttolistenpreisregelung auch für Mercedes Benz Vito und VW T4

Wenn Sie als Selbständiger ein überwiegend betrieblich genutztes Fahrzeug auch privat nutzen und kein Fahrtenbuch führen, wird für diese Privatnutzung eine gewinnerhöhende Entnahme mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises (= 12 % pro Jahr) angesetzt.

Diese 1%-Bruttolistenpreisregelung gilt aber nach Auffassung der Finanzverwaltung eigentlich nicht für Kfz, die kraftfahrzeugsteuerrechtlich Zugmaschinen oder Lkw sind. Denn man unterstellt an und für sich, dass solche Fahrzeuge nicht privat genutzt werden. Diese positive Handhabung wird aber leider nicht von allen Gerichten getragen. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt wendet die pauschale 1%-Bruttolistenpreisregelung - unabhängig von der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Behandlung - z.B. für große Geländewagen an, die einer Privatnutzung typischerweise zugänglich sind. Im Streitfall betraf dies sowohl einen VW T4 als auch einen Mercedes Benz Vito.

Information für: Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 08/2008)

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