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Grenzen der Beschlussfassung einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Unwirksamer Beschluss über absolutes Halteverbot auf Parkplätzen

Eine Beschlussfassung zur Vermietung von Stellplätzen an Wohnungseigentümer durch die Eigentümergemeinschaft entspricht grundsätzlich dem ordnungsgemäßen Gebrauch nach § 15 Abs. 2 WEG, wenn zugleich für eine gerechte Verteilung der Plätze gesorgt wird. Hiervon nicht gedeckt ist die Bestimmung, dass nicht vermietete Parkplätze nicht zum "Halten oder Parken von Fahrzeugen und/oder Abstellen von Gegenständen genutzt werden" dürfen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Stellplätze nicht vermietet worden sind. Der einer Wohnungseigentümergemeinschaft zustehende Ermessensspielraum wird dadurch überschritten, dass eine Nutzung der gemeinschaftlichen Flächen prinzipiell ausgeschlossen wird, auch wenn es sich nur um eine kurzzeitige Nutzung derselben handelt. Durch eine derartige Regelung wird allen Miteigentümern bzw. Mietern selbst nur kurzzeitiges Nutzen dieser Flächen untersagt, selbst wenn dies keinen Nachteil bedeutet.

zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 05/2009)

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