Aktuelle Rechtsinformationen

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Anhörung minderjähriger Kinder: In Sorgerechtssachen ist auch ein dreijähriges Kind anzuhören

Wird ein Kind, welches das dritte Lebensjahr vollendet hat, in einem ihn betreffenden Verfahren nicht angehört, leidet das Verfahren an einem schweren Verfahrensmangel. Dies gilt jedenfalls, sofern nicht durch das Gericht gewichtige Gründe dargelegt werden, weshalb es im Interesse des Kindes von einer Anhörung abgesehen hat.

Hinweis: Unabhängig von zivilprozessualen Verfahrensfragen sollte stets darauf geachtet werden, was im Interesse des Kindes ist. Das gilt umso mehr bei Kleinkindern, selbst wenn diese grundsätzlich vor Gericht angehört werden könnten.

zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 08/2009)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
Arbeitsrecht in Bergisch Gladbach Insolvenzrecht in Köln Handels- und Gesellschaftsrecht in Köln Jagd- und Waffenrecht in Eitorf Steuerrecht in Bergisch Gladbach
Prawo rodzinne i prawo spadkowe (Familienrecht und Erbrecht) in Bonn Wypadki i odszkodowanie in Remagen Prawo podatkowe (Steuerrecht) in Köln Prawo pracy (Arbeitsrecht) in Köln Prawo handlowe i prawo firm (Handelsrecht und Gesellschaftsrecht) in Wesseling