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Kontrolle von Nebenkostenrechnungen: Auch ohne Fachwissen muss Einwendung gegen Betriebskostenabrechnung ausreichend dargelegt werden

Zweifelt ein Mieter die Wirtschaftlichkeit der Heizungsanlage an und macht entsprechende Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung geltend, muss er dazu erläutern, dass die Heizung nicht unerhebliche Wärmeverluste erleidet. Darüber hinaus muss er erklären, dass diese Wärmeverluste auch vermeidbar sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mieter über eigene Fachkenntnisse verfügt. Er muss sich dann im Zweifel um sachverständige Hilfe bemühen.

Grundsätzlich obliegt zwar dem Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die eingehaltene Wirtschaftlichkeit der Betriebskosten. Allerdings muss der Mieter den von ihm gerügten Verstoß nachvollziehbar begründen.

zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 08/2009)

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