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Wertbeeinflussende Werbeaussagen: Kommunizierte Produkteigenschaft darf nicht mit falscher Erwartung spielen

Führt Werbung zu Irreführungen, ist sie nicht zulässig.

Ein Unternehmen hat Getränkedosen mit der Aufschrift "Die Dose ist grün" beworben. Ein Verein wollte sich das nicht gefallen lassen. Er war der Auffassung, dass mit diesem Werbeslogan ausgedrückt werden soll, dass die Dosen ökologisch wertvoll sein sollen. Das Landgericht Düsseldorf hat die Werbung ebenfalls als irreführend angesehen, denn Verbraucher können tatsächlich irregeleitet werden und zu der Auffassung gelangen, die Dosen seien ökologisch besonders vorteilhaft. Dies ist jedoch nicht richtig, da Getränkedosen generell nicht ökologisch vorteilhaft sind.

Hinweis: Umweltbezogene Eigenschaften eines Produkts sind wertbeeinflussend. Bei Verbrauchern hat sich ein verstärktes Umweltbewusstsein entwickelt, daher müssen Werbeslogans auch in dieser Hinsicht korrekt sein. Unternehmen sollten sich davor hüten, mit besonderen Umweltvorteilen zu werben, die nicht vorliegen.


Quelle: LG Düsseldorf, Urt. v. 25.04.2013 - 37 O 90/12
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 06/2013)

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