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Doppelte Haushaltsführung: Wohnmobil kein zweiter Haushalt

Arbeitet ein Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, und übernachtet er am Beschäftigungsort, liegt unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerrechtlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung vor. Dies hat zur Folge, dass Fahrtkosten, Unterkunftskosten und Mehraufwendungen für Verpflegung mit bestimmten Pauschbeträgen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuermindernd geltend gemacht werden können. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat allerdings entschieden, dass ein auf dem Firmengelände des Arbeitgebers abgestelltes Wohnmobil, in dem der Arbeitnehmer während der Woche übernachtet und mit dem er an den Wochenenden an seinen Lebensmittelpunkt zurückkehrt, keinen zweiten Haushalt im Sinne einer doppelten Haushaltsführung begründet. Es hat daher den Abzug der geltend gemachten Werbungskosten für die doppelte Haushaltsführung versagt.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 01/2009)

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