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Verfahrensrecht: Verjährung bei der Festsetzung von Nachzahlungszinsen

Erfolgt die Festsetzung Ihrer Einkommensteuer erst mehr als 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, sind Unterschiedsbeträge (zu Ihren Gunsten oder zugunsten des Finanzamts) mit 0,5 % je vollen Monat zu verzinsen. Für das Steuerjahr 2007 beginnt damit der Zinslauf ab dem 01.04.2009.

Die Festsetzung der Zinsen mittels eines Bescheids kann innerhalb eines Jahres nach Festsetzung der Einkommensteuer erfolgen. Danach sind die Ansprüche verjährt.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte kürzlich die Frage zu klären, in welchem Umfang Nachzahlungszinsen noch festgesetzt werden können, wenn der Einkommensteuerbescheid mehrmals geändert worden ist und das Finanzamt bei den zwischenzeitlichen Änderungen die Zinsfestsetzung vergessen hat.

Bedauerlicherweise hat der BFH entschieden, dass bei einer erneuten Änderung des Einkommensteuerbescheids auch die Zinsen, deren Festsetzung bislang versäumt wurde, in die Zinsfestsetzung miteinbezogen werden können. Obwohl das Finanzamt bei vorherigen Änderungen der Einkommensteuerfestsetzung die Festsetzung der Zinsen vergessen hat, ist insoweit keine Verjährung eingetreten - unabhängig davon, wie lange diese Änderungen zurückliegen.

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 02/2009)

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