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Verträge zwischen Angehörigen: Nachweis der Kaufpreiszahlung erforderlich

Schließen Sie Verträge mit Angehörigen  ab, ist die Finanzverwaltung immer besonders genau bei der Überprüfung, ob die mit dem Vertrag eingegangenen Rechte und Pflichten der Beteiligten auch tatsächlich erfüllt werden. Im Zweifelsfall wird der Vertrag steuerrechtlich nicht anerkannt. Kann beispielsweise eine angeblich in bar abgewickelte Kaufpreiszahlung für ein Mietwohngrundstück in Höhe von 200.000 EUR zwischen Eltern und ihrem Sohn nicht hinreichend sicher nachgewiesen werden, ist laut Finanzgericht Sachsen-Anhalt davon auszugehen, dass das Mietwohngrundstück unentgeltlich übertragen worden ist. Der Sohn kann dann als Erwerber keine Abschreibung (AfA) auf das Gebäude aus eigenen Anschaffungskosten geltend machen. Er kann die AfA lediglich auf der Basis der Anschaffungskosten seiner Eltern in Anspruch nehmen, die möglicherweise erheblich geringer sind, da die Eltern das Grundstück seinerzeit zu einem deutlich niedrigeren Preis erworben haben.

Hinweis: Schließen Sie Verträge mit Angehörigen ab, sollten Sie daher möglichst auf Bargeschäfte verzichten und das Geld lieber überweisen, damit Sie den tatsächlichen Fluss der Geldmittel auch zweifelsfrei belegen können.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 03/2009)

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