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Ausschluss der Kraftfahreignung: Führerscheinentzug bei Kokain-Konsum, auch wenn Fahrer vor der Fahrt keine Drogen genommen hat

Von der Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs ist dann abzusehen, wenn der Fahrer selbst zugibt, in der Vergangenheit Kokain zu sich genommen zu haben. Dies gilt unabhängig davon, ob und wie stark sich die Droge auf die konkrete Fahrt ausgewirkt hat.

Der Konsum von Kokain schließt grundsätzlich die Kraftfahreignung aus. Es kommt in diesem Zusammenhang nicht entscheidend darauf an, ob die konkrete Fahrt unter Einfluss der Droge angetreten worden ist.

zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 08/2009)

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