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Zu späte Geltendmachung: Vermieter hat keinen Anspruch auf Entfernung einer an Hausfassade befestigten Sat-TV-Antenne

Nach über drei Jahren steht dem Vermieter kein Anspruch gegen seinen türkischen Mieter mehr zu, der auf Entfernung einer an der Hausfassade angebrachten Parabolantenne gerichtet ist. Insofern ist eine Verjährung eingetreten.

Dies gilt selbst für den Fall, dass der Mieter durch den Vermieter auf schriftlichem Wege aufgefordert worden ist, die Antenne zu entfernen, wenn dieser Aufforderung dann jedoch keine gerichtliche Geltendmachung folgte.

Hinweis: Insbesondere ausländische Mieter haben in aller Regel einen Anspruch auf Verwendung einer TV-Antenne für den Satellitenempfang, damit sie die TV-Sender aus ihrem Heimatland weiterhin verfolgen können. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass die Antenne nur so angebracht wird, dass sie die Substanz des Hauses und damit das Eigentum des Vermieters nicht beschädigt.


Quelle: AG Hamburg-Altona, Urt. v. 20.01.2009 - 316 C 275/08
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 10/2009)

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