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Völlige Gleichstellung: Kindergeld beim Wechselmodell

Viele Familien versuchen nach Trennung und Scheidung, das sogenannte Wechselmodell zu leben. Die gemeinsamen Kinder leben dann die halbe Zeit des Jahres beim einen, die andere Hälfte beim anderen Elternteil. Das kann etwa praktiziert werden, indem die Kinder wochenweise vom einen zum anderen Elternteil wechseln. Das Wechselmodell führt zu Besonderheiten unter anderem beim Unterhalt.

Ohne Wechselmodell leben die Kinder - abgesehen von der Zeit der Ausübung des Umgangsrechts - bei einem Elternteil. Dieser leistet den sogenannten Naturalunterhalt, das heißt, er kümmert sich um die tatsächliche Betreuung der Kinder. Der andere Elternteil leistet den Barunterhalt - er zahlt. Bei der Bestimmung des Unterhalts spielt das Kindergeld eine besondere Rolle. Kindergeld wird an einen Elternteil ausbezahlt, soll aber auf die Eltern gleichmäßig verteilt werden - unabhängig davon, wer Natural- und Barunterhalt leistet. Bezieht der Elternteil, bei dem die Kinder leben, das Kindergeld, wird es verteilt, indem der zahlende Elternteil die Hälfte der Summe vom errechneten Betrag abzieht.

Beim Wechselmodell soll dies anders sein. Im Sinne der völligen Gleichstellung kann verlangt werden, die Hälfte separat an den anderen Elternteil auszubezahlen.

Hinweis: Das Wechselmodell zu leben, verlangt von allen Beteiligten viel. Die in der Praxis immer häufiger auftretenden Streitigkeiten um das Kindergeld zeigen, wie schnell es zu Eskalationen kommt. Das Modell kann jedoch besonders dann gut gelebt werden, wenn sich die Beteiligten trotz Trennung und Scheidung gut verstehen und gut miteinander kommunizieren können.


Quelle: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.06.2013 - II-7 UF 45/13
zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 07/2014)

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