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Unfallverhütungsvorschriften: Folgenschweres Absehen von Sicherungsmaßnahmen

Ein Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften kann nicht nur zu gefährlichen Unfällen, sondern auch zu überraschenden Haftungsergebnissen führen.

Arbeitnehmer waren auf dem Flachdach eines Werkstattneubaus tätig. Das Flachdach war mit Rauhspundplatten belegt, auf denen die Arbeiten ausgeführt wurden. In diese Platten sägten die Arbeiter 5 m2 große Löcher, in die später Lichtkuppeln eingesetzt werden sollten. Die Fläche wurde daraufhin mit einer Dampfsperrfolie versehen, die alle Löcher abdeckte. Es kam, wie es kommen musste: Ein Mitarbeiter stürzte in die Tiefe und erlitt schwerste Verletzungen. Seitdem ist der Mann vollständig erwerbsgemindert und lebt in einem Pflegeheim. Die Berufsgenossenschaft erbrachte als gesetzlicher Unfallversicherer Leistungen von über 1 Mio. EUR und verlangte diese nun von dem Arbeitgeber zurück - und das zu Recht. Denn nach den Unfallverhütungsvorschriften hätten Absturzsicherungen angebracht werden müssen. Das bewusste Absehen von Sicherungsmaßnahmen stellte ein grobes Verschulden dar. Der Arbeitgeber muss daher der Berufsgenossenschaft das ausbezahlte Geld erstatten.

Hinweis: Das Beachten von Unfallverhütungsvorschriften ist unerlässlich. Verstöße werden zu Recht hart geahndet. Und welche drastischen Folgen diese haben können, wird an diesem Fall besonders deutlich.


Quelle: OLG Oldenburg, Urt. v. 23.10.2014 - 14 U 34/14
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 12/2014)

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