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Anhörung in Betreuungssachen: BGH stellt klar: Coronapandemie befreit nicht von der dringenden Pflicht, Betreute zu befragen

Wird jemand unter Betreuung gestellt, ist das eine solch erhebliche Einschränkung seiner Rechte, dass in aller Regel ein Richter vor einer entsprechenden Entscheidung zuvor mit den Betroffenen gesprochen haben muss. Dass dieses grundlegende Rechtsprinzip auch in Pandemiezeiten gilt, musste im Folgenden der Bundesgerichtshof (BGH) klarstellen.

In einem Rechtsstreit um die Bestellung eines Betreuers und eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten wurde der BGH befragt, ob der Betreute bei der Vorbestellung eines Betreuers auch in Coronazeiten dringend angehört werden müsse.

Der Senat urteilte klar: Auch in Zeiten der Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur unter sehr engen Voraussetzungen und damit nur in absoluten Ausnahmefällen von der erforderlichen persönlichen Anhörung des Betroffenen abgesehen werden. Ein pauschaler Verzicht auf die Anhörung ist nicht möglich - Corona hin, Corona her.

Hinweis: Einen Betreuer zu bestellen, ist in vielen Fällen wichtig und richtig. Häufig übernehmen auch Rechtsanwälte eine solche Funktion.


Quelle: BGH, Urt. v. 14.10.2020 - XII ZB 235/20
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 02/2021)

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