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Vorherige Abmahnung entbehrlich: Außerordentliche Kündigung wegen exzessiven privaten E-Mail-Verkehrs während der Arbeitszeit

Die Frage nach der Zulässigkeit der Nutzung von Internet bzw. E-Mails während der Arbeitszeit beschäftigt nach wie vor viele Arbeitnehmer. Denn oft fehlt eine ausdrückliche Regelung dazu. Unabhängig von einer etwaigen Regelung darf es aber jedenfalls nicht dazu kommen, dass der Arbeitnehmer nur noch private E-Mails schreibt oder privat im Internet surft und seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommt.

Die außerordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers kann auch ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn der Mitarbeiter über einen Zeitraum von mehr als sieben Wochen während der Arbeitszeit mehrere Stunden mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails verbringt.

Dies gilt umso mehr, wenn dies an mehreren Tagen sogar einen zeitlichen Umfang annimmt, der gar keinen Raum für die Erledigung von Dienstaufgaben mehr lässt. Es handelt sich in einem solchen Fall um eine "exzessive" Privatnutzung des Dienst-PC.


Quelle: LAG Niedersachsen, Urt. v. 31.05.2010 - 12 Sa 875/09
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 08/2010)

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