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Bei Fahrstreifenwechsel: Haftungsverteilung bei Unfall innerhalb eines Kreisverkehrs

Kommt es innerhalb eines Kreisverkehrs zu einem Zusammenstoß zweier Fahrzeuge, weil einer der Autofahrer den Fahrstreifen gewechselt hat, spricht der erste Anschein dafür, dass dieser Fahrer während des Fahrstreifenwechsels die damit verbundenen besonderen Sorgfaltspflichten nicht beachtet hat. Daher haftet dieser grundsätzlich allein für diesen Verkehrsunfall. Denn jeder Fahrstreifenwechsel ist insbesondere durch Betätigen des Blinkers rechtzeitig und deutlich anzukündigen.

Hinweis: Wechselt ein Autofahrer von der äußersten rechten Spur, die aus dem Kreisverkehr herausführt, eine Spur nach innen, um die nachfolgende Ausfahrt zu nutzen, gilt dies als Fahrstreifenwechsel. Daher hat der Betreffende auch die damit einhergehenden besonderen Sorgfaltspflichten (insbesondere Blinken) zu beachten.


Quelle: KG, Beschl. v. 26.07.2010 - 12 U 188/09
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 11/2010)

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