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Überschreitung der Kompetenz: Fristlose Kündigung eines Administrators wegen Missbrauchs seiner Zugriffsrechte

Ein EDV-Administrator hatte seine bestehenden Zugriffsrechte unter anderem auch auf die Daten des Vorstands seiner Arbeitgeberin dazu genutzt, sich dessen E-Mails und Kalendereinträge näher anzusehen. Daraufhin hatte seine Arbeitgeberin ihm fristlos gekündigt. Der Administrator reichte daraufhin eine Kündigungsschutzklage beim Landesarbeitsgericht in Köln ein - und verlor.

Auch wenn ein Administrator weitreichende Zugangsrechte hat, so darf er diese lediglich dafür nutzen, seine vertraglich vorgesehenen Aufgaben zu erfüllen. Er darf sie dagegen nicht dazu missbrauchen, um in fremden Datenbeständen zu stöbern. Das gilt auch dann, wenn der Administrator zugleich Innenrevisor ist. Auch ein Innenrevisor besitzt nicht per se eine Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand. Im vorliegenden Fall gab es auch keine entsprechende vertragliche Vereinbarung.


Quelle: LAG Köln, Urt. v. 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 11/2010)

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