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Klaus Giebl
Rechtsanwälte Bünger & Giebl
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Generisches Maskulinum: Bundesverfassungsgericht erteilt Sparkassenkundin für gendergerechte Formularsprache eine Absage

Eine geschlechtergerechte Sprache erhitzt die Gemüter. Wie so oft, ist aller Anfang schwer - vor allem, wenn das eigene Sprachverhalten sich am sogenannten generischen Maskulinum reibt, das Formulierungen und Ansprachen generell in die männliche Form fasst. Eine Sparkassenkundin hatte mit eben jenem so große Probleme, dass sie den Weg durch alle Instanzen wagte - bis hin zur Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG).

Die Frau rügte, dass auf sämtlichen Bankformularen stets nur die männliche Form der Anrede enthalten war, sie also kontinuierlich als Kunde bezeichnet wurde, statt in der weiblichen Form angesprochen zu werden. Nachdem sie auch schon vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert war, zog sie vor das BVerfG und reichte eine Verfassungsbeschwerde ein.

Doch das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde wegen Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache in Sparkassenvordrucken und -formularen nicht zur Entscheidung angenommen. Der Grund: Die Verfassungsbeschwerde war nicht ordnungsgemäß begründet worden. Der BGH hatte bereits ausgeführt, dass auch das Grundgesetz lediglich das Maskulinum verwendet. Nicht nur mit diesem Argument hatte sich die Frau nicht befasst; sie hatte sich mit keinem der verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte intensiv auseinandergesetzt - und genau damit kam sie vor dem BVerfG nicht weiter.

Hinweis: Aktuell müssen also Formulare nicht geändert werden, die ausschließlich auf das männliche Geschlecht ausgerichtet sind. Die gesellschaftlichen Änderungen, mit denen sich zunehmend auch Presse und Politik sprachlich auseinandersetzen, könnten jedoch auch hier einen baldigen Wandel nahelegen. Warten wir es ab.


Quelle: BVerfG, Urt. v. 26.05.2020 - 1 BvR 1074/18
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 09/2020)

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