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Suchterkrankung: Entgeltfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

4,9 ‰ Blutalkoholkonzentration, und der Arbeitgeber muss trotzdem eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten. Warum?

Ein Arbeitnehmer erlitt eine Alkoholvergiftung, als er 4,9 ‰ Alkohol im Blut hatte. Für insgesamt zehn Monate war er arbeitsunfähig erkrankt. Bereits zuvor hatte er zwei stationäre Entzugstherapien erfolglos durchgeführt, es war zu Rückfällen gekommen. Der Arbeitgeber war nun der Auffassung, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten zu müssen. Für ihn war die Alkoholvergiftung selbstverschuldet. Das Bundesarbeitsgericht war anderer Auffassung: Der Arbeitnehmer war alkoholabhängig - und einem alkoholabhängigen Arbeitnehmer fehlt es suchtbedingt an einem Verschulden seiner Arbeitsunfähigkeit. Deshalb verliert er hier auch nicht seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Hinweis: Grundsätzlich erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei einer selbstverschuldeten Arbeitsunfähigkeit keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Rechtsprechung hat dabei aber einen Verschuldensmaßstab entwickelt, der sehr arbeitnehmerfreundlich ist.


Quelle: BAG, Urt. v. 18.03.2015 - 10 AZR 99/14
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 05/2015)

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