[Inhalt] Kasko- und Haftpflichtversicherung: Verstoß gegen Winterreifenpflicht kann empfindliche Folgen nach sich ziehen In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist geregelt, dass bei einem Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ein Bußgeld von 60 EUR verhängt werden kann. Zudem wird ein Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen. Kommt es außerdem zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer in Form einer Gefährdung oder sogar zu einem Unfall, droht ein Bußgeld von 80 EUR und ebenfalls ein Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot wird allerdings nicht verhängt. Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge - somit auch für Motorräder, Quads und Geländewagen, nicht jedoch für Anhänger sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Winterreifen sind M+S-Reifen, Reifen mit Bergpiktogramm und Schneeflocke sowie Ganzjahresreifen, die mit dem M+S-Symbol versehen sind. In der StVO ist jedoch nicht geregelt, ab welchem Zeitraum Winterreifen aufzuziehen sind. Hieraus ergibt sich, dass selbstverständlich so lange mit Sommerreifen gefahren werden kann, bis Glatteis, Schneeglätte oder Schneematsch auftreten - auch wenn es bereits Januar ist. Bußgelder können aber nur dann verhängt werden, wenn man beim Fahren bei den genannten Witterungsverhältnissen erwischt wird. Ein Bußgeldbescheid kommt also dann nicht in Betracht, wenn das sommerbereifte Fahrzeug bei winterlichen Witterungslagen geparkt am Straßenrand steht. Hinweis: Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kann nicht nur ein Bußgeld, sondern auch versicherungsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Kommt es infolge falscher Bereifung zu einem Unfall, kann die eigene Kaskoversicherung mit dem Verweis auf ein grob fahrlässiges Verhalten einen Teil der Leistung verweigern. Aber auch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners kann eine Mithaftung des Geschädigten einwenden, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall bei der Benutzung von Winterreifen nicht oder zumindest nicht in diesem Umfang entstanden wäre.
(aus: Ausgabe 11/2014)
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