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Nacktfotomontagen : Empfindliche Schmerzensgeldforderungen bei Veröffentlichungen im Internet

Deutlich abschreckende Wirkung sollte dieses Urteil für Personen haben, die ohne Erlaubnis Bilder anderer im Internet veröffentlichen.

Ein Mann kam auf eine merkwürdige Idee: Er erstellte Fotomontagen von seiner Schwägerin und veröffentlichte diese im Internet. Dabei waren Kopf und Gesicht der Frau zu sehen. Den Kopf hatte er auf nackte Frauenkörper gesetzt. So entstand der Eindruck, als ob es von ihr Nacktfotos geben würde. Zudem enthielten die Fotomontagen den Namen der Frau und Angaben zur Heimatregion. Die Frau verdächtigte sogleich ihren Schwager - und eine Hausdurchsuchung bestätigte den Verdacht. Nun verklagte sie ihren Schwager wegen einer schwerwiegenden Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zur Zahlung eines Schmerzensgeldes. Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte ihn zur Zahlung von 15.000 EUR. Höhere Beträge dürften nach Ansicht des Gerichts nur dann zuerkannt werden, wenn das Opfer einer pornographischen oder erotischen Internetveröffentlichung konkrete Beeinträchtigung erleiden musste, etwa durch Telefonanrufe oder Hausbesuche. Das war hier glücklicherweise nicht geschehen.

Hinweis: Ein gutes Urteil für alle Internetgeschädigten. Die Rechtsprechung gewährt den Betroffenen hohe Schmerzensgeldbeträge.


Quelle: OLG Oldenburg, Urt. v. 11.08.2015 - 13 U 25/15
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 12/2015)

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