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Mahlzeiten: Neue Sachbezugswerte für 2009

Mahlzeiten, die der Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgibt, werden - sofern das Unternehmen nicht ausnahmsweise Mahlzeiten vorrangig an Fremde verkauft - mit dem amtlichen Sachbezugswert angesetzt. Die folgenden Beträge gelten seit dem 01.01.2009 bundesweit auch für Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende: Für ein Mittag- oder Abendessen beträgt der Sachbezugswert 2,73 EUR und für ein Frühstück 1,53 EUR.

Als Arbeitgeber können Sie den geldwerten Vorteil (Sachbezugswert abzüglich Zuzahlung des Arbeitnehmers) - wie bisher - pauschal mit 25 % versteuern. Machen Sie hiervon Gebrauch, gehören die verbilligten Mahlzeiten nicht zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt.

Hinweis: Mahlzeiten werden auch dann mit dem Sachbezugswert angesetzt, wenn Sie als Arbeitgeber bzw. ein Dritter auf Ihre Veranlassung hin die Mahlzeit anlässlich einer Auswärtstätigkeit (beispielsweise bei einer Dienstreise) gewähren. Der Wert der Mahlzeit darf aber 40 EUR nicht übersteigen.

zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 03/2009)

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