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Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts: Vater kann sein Kind betreuen, um der Mutter zu ermöglichen, Arbeit zu finden

Lässt sich ein Ehepaar scheiden, entsteht eine Situation, in der viele Dinge zu regeln sind. Hat das Paar Kinder, wird die Sache nicht einfacher. Normalerweise stellen sich dann Fragen danach, wer das Sorgerecht bekommt und wer wieviel Unterhalt leisten muss.

Ab einem Alter von drei Jahren kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Betreuung eines Kindes nicht mehr nur von den Erziehungsberechtigten selbst, sondern auch von anderen übernommen werden kann. Der betreuende Elternteil ist ab diesem Zeitpunkt dazu verpflichtet, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen, idealerweise ganztags, zumindest aber auf Teilzeit-Basis, um den Unterhalt des Kindes zu gewährleisten.

Dabei kann auch der Ex-Partner als Elternteil die Betreuung des Kindes übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn er für das Kind zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist. Durch die Betreuung des Kindes ermöglicht er dem anderen Elternteil, der sich bis dato um das Kind gekümmert hat, sich wieder um einen Job zu bemühen.

Voraussetzung ist, dass der Unterhaltspflichtige seine Bereitschaft zur Betreuung des Kindes ernsthaft und verlässlich anbietet. Dies hat kürzlich der Bundesgerichtshof entschieden.


Quelle: BGH, Urt. v. 15.09.2010 - XII ZR 20/09
zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 12/2010)

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