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Ausgeschlafen?: Keine fristlose Kündigung wegen Schlafens während der Arbeitszeit

Beamten sagt man nach, dass sie ihren Erholungsschlaf am Arbeitsplatz bekommen. Allerdings nickt bisweilen auch der eine oder andere "normale" Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ein.

Das Landesarbeitsgericht hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem einer Krankenschwester fristlos gekündigt worden war, der es so erging. Sie war dabei erwischt worden, wie sie die Alarmglocke ausgeschaltet und einfach weitergeschlafen hatte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass vor einer Kündigung zunächst die Möglichkeit einer Versetzung zu prüfen ist. Obwohl in dem Verhalten der Krankenschwester ein schwerer Verstoß vorliege, sei die fristlose Kündigung unverhältnismäßig und insofern auch rechtswidrig.

Dem Arbeitgeber sei es in diesem Fall durchaus zuzumuten - so das Gericht -, die Arbeitnehmerin nur noch im Tagdienst einzusetzen.


Quelle: LAG Frankfurt/Main, Urt. v. 08.03.2010 - 16 Sa 1280/09
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 12/2010)

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