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Wechselkennzeichen kann kommen: Ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge einer Klasse

Der Bundesrat hat dem Verordnungsentwurf von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zur Einführung von Wechselkennzeichen zugestimmt.

Damit soll die Nutzung mehrerer Fahrzeuge erleichtert und ein Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlichen Zweitfahrzeugs - etwa eines Elektroautos - geschaffen werden.

Ziel dieser Wechselkennzeichen ist:

  • eine flexible Nutzung mehrerer Fahrzeuge einer Klasse (z.B. Pkw, Wohnmobil, Oldtimer) zu ermöglichen,
  • einen Anreiz für den Kauf eines Zweitfahrzeugs (z.B. eines umweltfreundlichen, sparsamen Autos zur innerstädtischen Nutzung) und für Elektromobilität zu schaffen und
  • bestehende Möglichkeiten zur Zulassung mehrerer Fahrzeuge (z.B. Saisonkennzeichen) sinnvoll zu ergänzen.

Geführt werden kann das Wechselkennzeichen an jeweils einem Fahrzeug. Dies können die Versicherer bei der Bemessung der Versicherungsprämie berücksichtigen. Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: Einem Teil, das am Fahrzeug verbleibt, und einem aufsteckbaren Zusatzteil, das ein Fahrzeug für die Benutzung auf der Straße gültig macht. Voraussetzung für das Wechselkennzeichen ist, dass beide Fahrzeuge die gleiche Kennzeichengröße haben.


Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Pressemitteilung v. 16.12.2011
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 03/2012)

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