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Schadensminderungspflicht: Verweis auf Spot-Repair-Methode bei kleinem Lackschaden rechtens

Ist an dem beschädigten Fahrzeug nur ein Lackschaden an der Unterkante der Beifahrertür entstanden, ist dem Geschädigten zumutbar, den Schaden nach der sogenannten Spot-Repair-Methode kostengünstig in einer nicht markengebundenen Werkstatt beheben zu lassen.

Der Halter eines Pkw hielt an einer Bushaltestelle an, um seine Beifahrerin aussteigen zu lassen. Beim Öffnen der Beifahrertür geriet die Unterkante der Tür mit dem Bordstein in Kontakt, woraufhin ein Lackschaden entstand. Daraufhin ließ der Halter einen Kostenvoranschlag erstellen, aus dem sich Reparaturkosten von ca. 900 EUR ergaben. Diesen Betrag verlangt er von der Beifahrerin ersetzt. Diese zahlte 300 EUR und erklärte, der Schaden könne ebenso fachgerecht, aber umso günstiger durch die sogenannte Spot-Repair-Methode beseitigt werden.

Das Landgericht Wuppertal schloss sich der Auffassung der Beifahrerin an und wies die Schadensersatzklage über den hinausgehenden Betrag ab. Nach den Ausführungen des vom Gericht bestellten Sachverständigen kann der Schaden fachgerecht für 300 EUR repariert werden. Bei der vom Sachverständigen hierzu benannten Smart-Repair-Methode handelt es sich um eine den Herstellervorgaben entsprechende Reparaturmethode, die zu einer sach- und fachgerechten Instandsetzung führt. Im Rahmen der den Geschädigten treffenden Schadensminderungspflicht war es ihm daher zumutbar, sich auf eine kostengünstigere Reparatur in einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Abschließend weist das Gericht noch darauf hin, dass den Halter des Fahrzeugs ein Mitverschulden an der Entstehung des Schadens trifft. Denn er war es, der eigenverantwortlich die Stelle bestimmt hatte, an der er das Fahrzeug anhielt, um die Beifahrerin aussteigen zu lassen. Das Gericht bewertete das Mitverschulden mit 30 %.

Hinweis: Rechnet der Geschädigte seinen Unfallschaden fiktiv - also nach Kostenvoranschlag oder Gutachten - ab, wird er oftmals von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verwiesen. Wann ein derartiger Verweis möglich ist, hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen festgelegt.


Quelle: LG Wuppertal, Urt. v. 18.12.2014 - 9 S 134/14 
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 06/2015)

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