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Persönlichkeitsschutz: A.C.A.B. ist eine Beleidigung

Beleidigungen dürfen nicht geduldet werden - auch dann nicht, wenn sie in einer fremden Sprache in Erscheinung treten.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat ein erstinstanzliches Urteil bestätigt. Einem Angeklagten wurde vorgeworfen, er habe bei einem Fußballspiel des Karlsruher SC gegen den VfL Bochum im Fanblock des Wildparkstadions ein Plakat mit der Aufschrift "A.C.A.B." hochgehalten. Das bedeutet: "All cops are bastards", zu Deutsch: "Alle Polizisten sind Bastarde". Zwar lasse das Plakat mehrere Deutungsmöglichkeiten zu und es ist derjenigen der Vorzug zu geben, die als Äußerung von einem Grundrecht gedeckt ist. Hier jedoch ist das Plakat so zu verstehen, als dass die beim Spiel eingesetzten Polizeibeamten beleidigt werden sollten.

Damit handelt es sich nicht um eine straflose Kritik, sondern schlicht und ergreifend um eine verunglimpfende Bezeichnung der bei dem Spiel eingesetzten Polizeibeamten als "Bastarde".

Hinweis: Grundrechte kollidieren miteinander und sind gegeneinander abzuwägen. Bei Beleidigungen und Schmähkritik überwiegt das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, und das Recht zur freien Meinungsäußerung muss zurückstehen.


Quelle: OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.07.2012 - 1 (8) Ss 64/12 - AK 40/12
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 12/2012)

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