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Verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung: Schadenersatzpflicht nach Sturz über schlafenden Hund

Hunde halten sich nicht an menschliche Regeln. Deshalb legen sie sich auch gelegentlich zum Schlafen an Stellen, die für Zweibeiner eher ungünstig sind.

Eine Kundin stürzte beim Verlassen eines Reitsportgeschäfts über den im Eingangsbereich liegenden, schlafenden Schäferhund einer Angestellten. Diese durfte mit Zustimmung des Geschäftsinhabers das Tier mitbringen. Die Hündin hatte sich eigenmächtig in den Eingangsbereich gelegt und versperrte fast vollständig den Zugang. Die Kundin zog sich durch den Sturz eine schwere Knieverletzung zu und verlangte nun unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 EUR. Die Verkäuferin war der Auffassung, dass die Kundin den Sturz wegen eigener Unaufmerksamkeit selbst verschuldet habe und eine Tierhalterhaftpflicht nicht eingreife.

Das Oberlandesgericht sah das anders. Die Tierhalterhaftung ist verschuldensunabhängig und die Verkäuferin daher grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Mit dem Sturz hatten sich die Unberechenbarkeit und Selbständigkeit des tierischen Verhaltens verwirklicht. Ein Mitverschulden der Kundin war auch nicht gegeben, da die Hündin an einer schwer wahrnehmbaren Stelle lag und die Verkäuferin die Kundin nicht vorgewarnt hatte.

Hinweis: Der Fall zeigt auf, dass Hunde auf jeden Fall versichert sein sollten. Es sind und bleiben Tiere, die oftmals unberechenbar agieren. An diesem Fall sieht man deutlich, dass es sich nicht immer nur um Bisswunden handeln muss, sondern auch ein Stolpern über das Tier die verschuldensunabhängige Halterhaftung auslösen kann.


Quelle: OLG Hamm, Urt. v. 15.02.2013 - 19 U 96/12
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 07/2013)

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