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Herbstärger: Laub des Nachbargrundstücks muss hingenommen werden

Kennen Sie das auch? Es ist Herbst und ausgerechnet in Ihrem Garten landen die Blätter vom Baum des Nachbarn oder von den Straßenbäumen. Sie müssen die Blätter nun entfernen. Können Sie dafür Geld verlangen?

Eine Frau beschwerte sich, dass ihr Grundstück durch die Blüten, Samen, Blätter und Äste vom Lindenbaum des Nachbarn beeinträchtigt sei. Auch müsse sie die Regenrinne mehrmals im Jahr säubern. Daher sei es angemessen, wenn sie jährlich 500 EUR für die Arbeiten erhalten würde.

Das Geld gab es aber vom Amtsgericht München nicht. Zwar liegt eine Beeinträchtigung vor, diese ist aber auf die ortsübliche Benutzung des Grundstücks zurückzuführen und durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen nicht zu verhindern. Auch würde ein durchschnittlich empfindender und denkender Nachbar die Beeinträchtigungen hinnehmen. Entscheidend ist ebenso, dass Bäume in der Wohngegend ortsüblich sind. Schließlich genießt die Nachbarin das Wohnen im Grünen als Vorteil und muss somit auch die verbundenen Nachteile in Kauf nehmen.

Hinweis: Eine Entscheidung mit vielen Fragezeichen, wenn auch im Ergebnis wohl richtig. Zwar liegt eine Beeinträchtigung des Grundstücks vor; diese muss aber im Wege der Ortsüblichkeit hingenommen werden.


Quelle: AG München, Urt. v. 26.02.2013 - 114 C 31118/12
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 11/2013)

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