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Bauliche Investitionen: Pächter erhält kein Eigentum und verlangt nun Geld

Das Bauen auf fremden Grundstücken sollte gut überlegt sein. In diesem Fall scheint ein Pächter sehr viel Glück gehabt zu haben.

Ein Pachtvertrag sollte 30 Jahre dauern. Außerdem wurde vereinbart, dass - für den Fall, dass ein Erbbaurechtsvertrag nicht zustande kommen sollte - der Pachtvertrag sogar 99 Jahre laufen sollte. Dem Pächter machte ferner von der Genehmigung, Gebäude zu errichten, Gebrauch und errichtete ebensolche im Wert von 440.000 EUR. Den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags verweigerte die Eigentümerin dann jedoch. Sie kündigte die Flächen und der Pächter verlangte sein investiertes Geld als Wertersatz zurück. Während er damit sowohl vor dem Landgericht als auch vor dem Oberlandesgericht scheiterte, konnte er vor dem Bundesgerichtshof einen Erfolg verbuchen.

Beide Parteien sind davon ausgegangen, dass sich bauliche Investitionen erst nach langer Zeit amortisieren werden. Das war durch die vorzeitige Vertragsbeendigung jedoch nicht der Fall. Ein Bereicherungsanspruch kann also dann geltend gemacht werden, wenn die Bebauung und der spätere Eigentumserwerb auf einer tatsächlichen Willensübereinstimmung zwischen Bauendem und Grundstückseigentümer beruhen.

Hinweis: Anhand dieses Falls zeigt sich wieder einmal, dass vernünftige Vertragsabsprachen im Vorfeld viele Streitigkeiten und Ausgaben ersparen können. Das gilt umso mehr, wenn jemand auf einem fremden Grundstück teure Baumaßnahmen verwirklicht.


Quelle: BGH, Urt. v. 19.07.2013 - V ZR 93/12
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 11/2013)

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