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Stillschweigender Vertragsabschluss: Wer wissentlich Strom verbraucht, wird automatisch zum Vertragspartner

Der Mieter verbraucht Strom, schließt aber keinen Vertrag darüber ab. Muss dann der Eigentümer der Immobilie für den Stromverbrauch zahlen?

Der Pächter eines Grundstücks verbrauchte erhebliche Mengen an Strom, schloss jedoch keinen Stromversorgungsvertrag ab und teilte dem Energieversorgungsunternehmen auch nicht mit, dass er Strom verbrauche. Dieses ließ mehrfach auf dem Grundstück den Stromverbrauch ablesen und schickte die entsprechenden Rechnungen zunächst an die frühere Grundstückseigentümerin, die jeweils mitteilte, dass sie mit dem Grundbesitz nichts mehr zu tun habe. Im Dezember 2012 wurde gegenüber dem neuen Eigentümer eine Rechnung für den Zeitraum Februar 2008 bis November 2010 über 32.539 EUR erstellt.

Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof entschied. Zwischen dem Energieversorgungsunternehmen und dem Eigentümer war zu keiner Zeit ein Energieversorgungsvertrag zustande gekommen. Indem der Pächter Strom verbrauchte, nahm er die an ihn gerichtete Realofferte stillschweigend an. Damit hätte der Pächter verklagt werden müssen, nicht jedoch der Eigentümer der Immobilie.

Hinweis: Liegt kein Liefervertrag für Strom vor und ist die Immobilie vermietet oder verpachtet, wird der Mieter oder Pächter durch die Entnahme von Strom Vertragspartner des Energieversorgungsunternehmens.


Quelle: BGH, Urt. v. 02.07.2014 - VIII ZR 316/13
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 08/2014)

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