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Schulterblick nicht vergessen: Volle Haftung für Unfall durch unvorsichtiges Türöffnen

Die Haftungslage bei Unfällen im Straßenverkehr ist selten wirklich eindeutig. Zu viele Faktoren spielen dabei eine Rolle, unter anderem auch die Teilnahme am Straßenverkehr selbst (sogenannte Betriebsgefahr).

Wird ein Verkehrsunfall dadurch verursacht, dass ein Autofahrer seine Tür öffnet, ohne dabei auf die rückwärtige Verkehrssituation zu achten, so haftet er in vollem Umfang für den dadurch entstandenen Schaden.

Eine Mithaftung desjenigen, der gegen die geöffnete Fahrertür stößt, kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn ihm ebenfalls ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Das wäre etwa der Fall, wenn er beispielsweise keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zu dem Fahrzeug eingehalten hätte.

Hinweis: Gegen denjenigen, der die Tür ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer öffnet, spricht der sogenannte Beweis des ersten Anscheins - und zwar dafür, dass er die ihm obliegende Sorgfalt missachtet und dadurch schuldhaft den Unfall verursacht hat. Er muss dann also dem anderen Unfallbeteiligten eine Mitschuld nachweisen, was sich in der Praxis als nicht ganz einfach erweist. Rechtsrat vom fachkundigen Anwalt ist hierbei auf jeden Fall hilfreich.


Quelle: AG Saarlouis, Urt. v. 13.10.2010 - 24 C 1917/09
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 12/2010)

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