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Schadensersatz nach Wildunfall: Keine Versicherungsleistung bei Verkehrsunfall mit Eichhörnchen

Bei einem sogenannten Wildunfall kann der Fahrer in aller Regel den Ersatz seines Fahrzeugschadens von seiner Versicherung verlangen.

In einem vom Landgericht Coburg zu entscheidenden Fall war es auch zu einem Unfall mit einem Wildtier gekommen. Die Fahrerin des betroffenen Fahrzeugs hatte angegeben, dass aus dem Wald plötzlich ein Tier in der Größe eines Hasen auf die Straße gelaufen und unter ihren Reifen gekommen sei. Dadurch sei es zum Unfall mit einem Totalschaden gekommen, so dass die Fahrerin verlangte, diesen entsprechend zu ersetzen.

Allerdings stellte ein Gutachter mittels einer DNA-Analyse des angeblichen Wildtiers fest, dass es sich dabei um ein Eichhörnchen handelte. Aus Sicht der Versicherung beruhte der Schaden also nicht auf einem Wildunfall - zu Recht, wie das Gericht entschied. Anders als etwa ein Hase ist ein Eichhörnchen kein Jagdwild und daher nicht von der Versicherungsleistung umfasst.


Quelle: LG Coburg, Urt. v. 29.06.2010 - 23 O 256/09
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 12/2010)

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