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Untergeordnete Nebenstraße: Gemeindehaftung bei Schlaglochschäden abgelehnt

Verursacht ein Schlagloch in der Straße einen Verkehrsunfall, haftet die Gemeinde nicht in jedem Fall für den entstandenen Schaden. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein kommt es sowohl maßgeblich auf die Verkehrsbedeutung als auch auf die Sicherheitserwartungen an, die Straßennutzer an die Straße stellen dürfen.

Handelt es sich um eine untergeordnete Nebenstraße, die insgesamt in einem schlechten Zustand ist, müssen Fahrzeugführer besonders vorsichtig sein. Gerade Zweiradfahrer - wie in diesem Fall -, die bei wechselnden Straßenbelägen oder auch an kurvigen Stellen in erheblichem Maße sturzgefährdet sind, müssen sich den Straßenverhältnissen durch entsprechend vorsichtige Fahrweise anpassen.

Hinweis: Hier wurde die Haftung der Gemeinde verneint, weil Verkehrsteilnehmer auf kleinen Nebenstraßen mit schlechten Verhältnissen rechnen müssen.


Quelle: OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 30.06.2011 - 7 U 6/11
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 11/2011)

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