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Vermieterpflichten: Eine infolge eines Feuerwehreinsatzes beschädigte Tür muss instand gesetzt werden

Ist eine Wohnungstür so kaputt, dass sie auf jeden Fall repariert oder gar ausgetauscht werden muss, stellt sich Mietern die Frage, ob sie selbst zahlen müssen oder der Vermieter die Kosten dafür zu tragen hat.

Nach Ansicht des Amtsgerichts Bad Segeberg liegt die Verantwortung dafür auf Seiten des Vermieters. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Tür infolge eines Feuerwehreinsatzes beschädigt und daraufhin ausgetauscht worden ist. Hat der Mieter keinen Auftrag für den Austausch der Tür erteilt, muss dieser die entsprechenden Kosten auch dann nicht tragen, wenn er von den Instandsetzungsmaßnahmen wusste und diese auch geduldet hat.

Hinweis: Die Frage, welche Reparaturen in und an der Wohnung vom Vermieter und welche vom Mieter zu tragen sind, ist nicht immer einfach zu beantworten. Daher hilft in Zweifelsfällen anwaltlicher Rat weiter.


Quelle: AG Bad Segeberg, Urt. v. 06.10.2011 - 17 C 336/10
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 11/2011)

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