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Erfolglose Abmahnung: Kündigung wegen quietschender Sexschaukel

Nächtliche, quietschende Geräusche über einen längeren Zeitraum hinweg können eine Kündigung rechtfertigen. So hat es jedenfalls das Amtsgericht München entschieden.

Ein Mieter hatte in seiner Wohnung in München ein Schaukelgestell mit Kettenbefestigung aufgestellt. Immer wieder kam es zu Ruhestörungen durch sexuelle, sportliche und quietschende Geräusche in der Nacht. Eine Nachbarin berichtete zudem von Belästigungen durch andauerndes Lachen und Sprechen, durch Fallenlassen und Schieben von Gegenständen, durch andauerndes Kommen und Gehen von Menschen, Türklingeln und Ähnlichem. Dem Mieter wurde sodann eine Abmahnung erteilt und die Kündigung angedroht. Da ihn diese scheinbar nicht interessierte, erhielt er sodann die Kündigung. Und: Diese war wirksam, da der Mieter seine mietvertraglichen Pflichten erheblich verletzt hatte.

Hinweis: Es dürfen natürlich auch nachts in einer Mietwohnung Geräusche gemacht werden. Sie müssen aber dem normalen Mietgebrauch entsprechen. Alles andere ist ein vertragswidriges Verhalten, das nach einer Abmahnung auch zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen kann.


Quelle: AG München, Urt. v.  24.01.2014 - 417 C 17705/13
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 10/2014)

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