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Martin Klein
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Kein Gebrauchszustand: Zum Chip-Tuning von Leasingfahrzeugen

Viele Neufahrzeuge werden heutzutage geleast. Dabei ist zu beachten, dass das Fahrzeug am Ende der Zeit zurückzugeben ist. Und für das Leasing gelten grundsätzlich die Vorschriften des Mietrechts. Was aber, wenn ein Fahrzeug zwischenzeitlich getunt wurde?

Der Leasingvertrag eines Fahrzeugs endete und der Leasinggeber meinte nun, das Fahrzeug sei weniger als vergleichbare Fahrzeuge wert. Der Leasingnehmer hatte nämlich ein sogenanntes Chip-Tuning vorgenommen - eine Leistungssteigerung des Motors durch eine Veränderung der Elektronik. Der Leasinggeber war daher der Auffassung, der Rücknahmewert des Fahrzeugs sei geringer als erwartbar. Und das zu Recht, allerdings in Höhe eines wesentlich geringeren Betrags, als ihn der Leasinggeber verlangte. Grundsätzlich ist ein Leasingnehmer verpflichtet, das Fahrzeug im normalen Gebrauchszustand zurückzugeben - das Tuning zur Leistungssteigerung des Motors stellt jedoch einen sogenannten Substanzeingriff dar. Das Oberlandesgericht ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu, da noch nicht höchstrichterlich entschieden worden ist, ob hier tatsächlich ein den Wert mindernder Umstand vorliegt. Vieles spricht allerdings dafür.

Hinweis: Bei Fahrzeugen, die dem Fahrer nicht gehören, sollten derartige Substanzeingriffe nicht vorgenommen werden.


Quelle: OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 04.12.2014 - 12 U 137/13
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 04/2015)

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