Ein Service von:
Martin Klein
Rechtsanwalt
Technologiepark 6, 91522 Ansbach
E-Mail: info@anwaltskanzlei-klein.de

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Flugverspätung: Auch Arbeitgeber können Schadensersatzforderungen geltend machen

Kommt es zu einer Flugverspätung, ist häufig nicht nur der Fliegende geschädigt, sondern auch dessen Arbeitgeber.

In einem Fall ging es um einen öffentlichen Arbeitgeber aus Litauen. Zwei seiner Mitarbeiter hatten bei der Air Baltic einen Flug gebucht, der dann allerdings 14 Stunden Verspätung hatte. Dementsprechend verlängerte sich die Geschäftsreise - der Arbeitgeber musste seinen Mitarbeitern folglich zusätzliche Reisekosten und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Es ging dabei um insgesamt 338 EUR, die der Arbeitgeber von der Air Baltic zurückverlangte. Schließlich musste der Europäische Gerichtshof über die Frage entscheiden. Und dieser war der Auffassung, dass vom Schutz der Verbraucherinteressen auch der Arbeitgeber eingeschlossen ist.

Hinweis: Auch ein Arbeitgeber kann also Schadensersatz verlangen. Allerdings gilt die Haftung nicht unbegrenzt. Die Fluggesellschaften müssen maximal jenen Betrag erstatten, den der reisende Arbeitnehmer verlangen könnte, würde er selbst die Forderung erheben.


Quelle: EuGH, Urt. v. 17.02.2016 - C-429/14
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 04/2016)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]