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Drohendes Fahrverbot: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht bei einem Rotlichtverstoß

Fährt ein Autofahrer bei Rot über eine Ampel, stellt dies grundsätzlich einen gravierenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar und kann entsprechende Sanktionen nach sich ziehen.

Das Oberlandesgericht Celle (OLG) hatte vor kurzem darüber zu befinden, inwieweit das mit einem Rotlichtverstoß befasste Amtsgericht die Beweislage korrekt gewertet hatte. Im vorliegenden Fall wurde bemängelt, dass keine Feststellung zum automatisierten Programmablauf der Ampelanlage getroffen wurde. Dies wurde vom OLG allerdings nicht als rechtsfehlerhaft bewertet. Denn nehme ein Zeuge zunächst das Grünlicht einer Fußgängerampel und erst dann das von links kommende Fahrzeug beim Überfahren der Haltelinie wahr, bestünden keine Anhaltspunkte für eine Fehlschaltung der Ampelanlage.

Hinweis: Erfolgt ein Rotlichtverstoß mit einer "Gefährdung des Verkehrs", zieht dieser meist auch ein Fahrverbot von einem Monat nach sich. Nicht zuletzt deswegen ist es im Rahmen des Bußgeldverfahrens von entscheidender Bedeutung, wie sich die Beweislage gestaltet. Damit Chancen auf das Behalten der Fahrerlaubnis bestehen, sollte so frühzeitig wie möglich der Gang zum Anwalt erfolgen.


Quelle: OLG Celle, Beschl. v. 01.11.2011 - 311 SsBs 109/11
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 01/2012)

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