[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Geschwindigkeitsbegrenzung: Auch hinter Parkplatzausfahrt ist Tempolimit noch gültig

Wer als Autofahrer vor der Einfahrt in einen Parkplatz ein die Geschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen passiert, muss die Geschwindigkeitsbegrenzung auch nach dem Verlassen des Parkplatzes einhalten. Er kann sich bei Weiterfahrt in die ursprüngliche Richtung nicht damit entlasten, dass sich an der Ausfahrt des Parkplatzes kein entsprechendes Verkehrszeichen befunden und er die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung mittlerweile vergessen habe.

So hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gelte so lange, bis sie durch ein anderes Verkehrszeichen aufgehoben werde. Sie ende nicht an der Einmündung zu einem Parkplatz. An der Ausfahrt von Parkplätzen, die von nur einer Straße befahren werden können, müsse kein entsprechendes Verkehrsschild aufgestellt sein.


Quelle: OLG Oldenburg, Beschl. v. 16.09.2011 - 2 SsRs 214/11
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 02/2012)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]