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Arbeitsunfähigkeit: Arbeitgeber darf Attest bereits ab erstem Krankheitstag einfordern

Der Gesetzgeber fordert von erkrankten Arbeitnehmern, dass sie ihrem Arbeitgeber spätestens nach drei Tagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Bislang war fraglich, ob Arbeitgeber dieses Attest auch schon ab dem ersten Krankheitstag anfordern können.

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln besteht dieses Recht des Arbeitgebers. Es bedarf keiner besonderen Begründung und kann auch nicht von einem Gericht überprüft werden. Eine Grenze ist daher lediglich bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten oder bloßer Willkür des Arbeitgebers zu ziehen.

Hinweis: Im Zweifel muss ein Arbeitnehmer das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs oder bloßer Willkür nachweisen. Dies dürfte im Regelfall ziemlich schwierig sein. Daher kann Arbeitnehmern nur geraten werden, sich nach ihrem Chef zu richten und ihm das ärztliche Attest vorzulegen, sobald dieser es sehen will.


Quelle: LAG Köln, Urt. v. 14.09.2011 - 3 Sa 597/11
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 03/2012)

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